
Beratung bei Mieterhöhungen & Kündigungen
Erhalten Sie professionelle Unterstützung, um ungerechtfertigte Mieterhöhungen anzufechten und Ihre Rechte als Mieter zu schützen.
Wann Sie eine Mieterhöhung anfechten können
Nicht jede Mieterhöhung ist rechtmäßig. Das Schweizer Mietrecht schützt Mieter vor ungerechtfertigten Erhöhungen. In folgenden Fällen kann eine Mieterhöhung anfechtbar sein:
Formfehler
Die Mieterhöhung wurde nicht mit dem amtlichen Formular mitgeteilt oder nicht rechtzeitig angekündigt.
- Kein amtliches Formular verwendet
- Nicht zum nächstmöglichen Kündigungstermin
- Keine schriftliche Begründung
Überhöhte Rendite
Die Mieterhöhung führt zu einer übersetzten Rendite für den Vermieter, die über dem gesetzlich zulässigen Rahmen liegt.
- Rendite übersteigt Referenzzinssatz +0.5%
- Missverhältnis zwischen Miete und Marktwert
- Keine ausreichenden Kostensteigerungen
Missbräuchliche Kündigung
Wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, weil der Mieter berechtigte Ansprüche geltend gemacht hat oder die Miete anfechten möchte.
- Kündigung nach Mängelrüge
- Kündigung nach Anfechtung der Miete
- Kündigung in Streit-/Konfliktsituation
Fehlender Referenzzins-Bezug
Die Mieterhöhung steht in keinem Verhältnis zur Entwicklung des Referenzzinssatzes oder anderer relevanter Kostengrundlagen.
- Keine Anpassung an Referenzzinssenkung
- Überproportionale Erhöhung bei Referenzzinsanstieg
- Pauschale Erhöhungen ohne sachlichen Grund
Keine Wertvermehrung
Der Vermieter begründet die Erhöhung mit Renovierungen, die jedoch nur werterhaltend und nicht wertvermehrend sind.
- Reine Instandsetzungsarbeiten
- Fehlende Komfortverbesserung
- Überhöhte Kostenüberwälzung
Fehlerhafte Kündigung
Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten oder es liegen andere formale Mängel bei der Kündigung vor.
- Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
- Nicht auf amtlichem Formular
- Unzustellung des Schreibens
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten umfassende Unterstützung bei Mieterhöhungen und Kündigungen:
Erfolgsgeschichten
Beispiele von Klienten, denen wir erfolgreich bei Mieterhöhungen und Kündigungen helfen konnten:
Mieterhöhung komplett zurückgewiesen
Familie Berger aus Zürich erhielt eine Mieterhöhung von 15%. Wir fanden heraus, dass die Erhöhung nicht mit dem amtlichen Formular mitgeteilt wurde und stellten zudem fest, dass die Begründung fehlerhaft war. Die Schlichtungsbehörde wies die Erhöhung komplett zurück.
Missbräuchliche Kündigung erfolgreich angefochten
Herr Weber aus Bern erhielt eine Kündigung, nachdem er Mängel in seiner Wohnung gemeldet hatte. Wir konnten nachweisen, dass es sich um eine Vergeltungskündigung handelte. Die Kündigung wurde für ungültig erklärt und Herr Weber konnte in seiner Wohnung bleiben.
Erhöhung halbiert nach Verhandlung
Eine Wohngemeinschaft in Basel erhielt eine Mieterhöhung von 12% nach Renovierungsarbeiten. Wir konnten nachweisen, dass ein Großteil der Arbeiten nur werterhaltend war. Nach Verhandlungen vor der Schlichtungsbehörde wurde die Erhöhung auf 5.5% reduziert.
Mieterstreckung erwirkt
Eine ältere Dame aus Luzern erhielt eine Kündigung, weil der Vermieter Eigenbedarf anmeldete. Die Kündigung war zwar gültig, aber wir konnten eine Mieterstreckung von 2 Jahren erwirken, damit sie ausreichend Zeit hat, eine passende neue Wohnung zu finden.
Unsere Pakete & Preise
Wählen Sie das Paket, das am besten zu Ihrer Situation passt:
Basis-Beratung
Für einfache Fälle
- Rechtliche Ersteinschätzung
- 45-minütiges Beratungsgespräch
- Grundlegende Handlungsempfehlungen
- Erstellung von Anfechtungsschreiben
- Vertretung vor der Schlichtungsbehörde
Standard-Paket
Für die meisten Fälle
- Umfassende rechtliche Prüfung
- 60-minütiges Beratungsgespräch
- Detaillierte Handlungsempfehlungen
- Erstellung und Einreichung von Anfechtungsschreiben
- Vertretung vor der Schlichtungsbehörde
Premium-Paket
Für komplexe Fälle
- Umfassende rechtliche Prüfung
- 90-minütiges Beratungsgespräch
- Strategischer Aktionsplan
- Erstellung und Einreichung aller notwendigen Dokumente
- Persönliche Vertretung vor der Schlichtungsbehörde
- 30 Tage Nachbetreuung
* Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Bei besonders komplexen Fällen kann ein individuelles Angebot erstellt werden.
Mieterhöhungen und Kündigungen in der Schweiz - Ihre Rechte als Mieter
In der Schweiz sind Mieterhöhungen und Kündigungen durch ein differenziertes Rechtssystem geregelt, das Mieterinnen und Mietern einen umfassenden Schutz bietet. Dennoch sind viele Mieter mit der komplexen Rechtslage nicht vertraut und akzeptieren daher ungerechtfertigte Mieterhöhungen oder Kündigungen, ohne ihre Rechte wahrzunehmen.
Das Schweizer Mietrecht basiert auf dem Prinzip des Schutzes vor missbräuchlichen Mietzinsen und ungerechtfertigten Kündigungen. Vermieter dürfen die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, etwa bei gestiegenen Kosten, wertvermehrenden Investitionen oder in Anpassung an den Referenzzinssatz. Wichtig ist dabei, dass die Mieterhöhung auf dem amtlichen Formular mitgeteilt wird und eine angemessene Frist bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin eingehalten wird.
Eine häufige Frage, die uns begegnet: "Muss ich eine Mieterhöhung akzeptieren?" Die Antwort lautet: Nein, nicht unbedingt. Sie haben als Mieter das Recht, eine Mieterhöhung innerhalb von 30 Tagen bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anzufechten. Insbesondere, wenn die Erhöhung zu einer übersetzten Rendite führt, nicht ordnungsgemäß begründet oder formal fehlerhaft ist, bestehen gute Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung.
Ähnlich verhält es sich mit Kündigungen. Das Schweizer Recht schützt Mieter vor missbräuchlichen Kündigungen, etwa wenn diese aus Rache für die Geltendmachung von Rechten ausgesprochen werden oder in einer Situation erfolgen, in der dem Mieter besondere Härten drohen. Auch bei Kündigungen ist das amtliche Formular zu verwenden, und der Mieter kann die Kündigung innerhalb von 30 Tagen anfechten oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen.
In der Praxis zeigt sich, dass viele Mieter ihre Rechte nicht wahrnehmen, sei es aus Unwissenheit, aus Sorge vor dem Konflikt mit dem Vermieter oder aus Scheu vor behördlichen Verfahren. Dabei ist das Anfechtungsverfahren vor der Schlichtungsbehörde bewusst niederschwellig gestaltet und in der ersten Stufe kostenfrei. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine sachkundige Beratung und Vertretung die Erfolgsaussichten deutlich erhöhen kann.
Besonders in städtischen Gebieten, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist und die Mieten kontinuierlich steigen, ist es wichtig, sich seiner Rechte bewusst zu sein und diese bei Bedarf auch durchzusetzen. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, die rechtliche Situation einzuschätzen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Unsere Experten für Schweizer Mietrecht unterstützen Sie bei der Prüfung von Mieterhöhungen oder Kündigungen, erstellen bei Bedarf Anfechtungsschreiben und vertreten Sie vor den zuständigen Behörden. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihrer Situation.
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Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte bei Mieterhöhungen und Kündigungen durchzusetzen.
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